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RECHTSPRECHUNG
Gerichtsurteile und Gesetze
Urteile: Die Katze in der Mietwohnung
Haustierhaltung verboten?
Mietvertrag steht die Klausel "Das Halten von Haustieren ist
unzulässig". Diese Klausel ist gemäß §
9 Abs. 1 AGBG unzulässig. Du darfst also doch Haustiere halten.
Urteil: Bundesgerichtshof VIII Zivilsenat, 20.01.1993 , Az.: VIII
ZR 10/92
Erlaubnis des Vermieters
Bei der Erlaubnis zur Haustierhaltung muß der Vermieter alle
Mieter gleich behandeln; er kann (bei jeweils gleichen Voraussetzungen)
nicht einem Mieter verbieten, eine Katze in der Wohnung zu halten,
wenn er es bei einem anderen Mieter zuläßt.
Urteil: Amtsgericht Leonberg, Az. . 5 C 836/96 v 07.01.97
Keine Regelung im Mietvertrag
Ist im Mietvertrag gar nichts über die Haltung von Katzen geregelt,
darfst Du auf jeden Fall eine Katze halten.
Urteil: Landgericht Braunschweig 6 S 458/99 (107)
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Tierhalterhaftung
Wer ein Tier hält, unterliegt der so genannten Tierhalterhaftung
nach § 833 Satz 1 BGB.
Der Gesetzestext lautet:
§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der
Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält,
verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu
ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch
ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit
oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder
der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
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