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RECHTSPRECHUNG

Gerichtsurteile und Gesetze


Urteile: Die Katze in der Mietwohnung

Haustierhaltung verboten?

Mietvertrag steht die Klausel "Das Halten von Haustieren ist unzulässig". Diese Klausel ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unzulässig. Du darfst also doch Haustiere halten.
Urteil: Bundesgerichtshof VIII Zivilsenat, 20.01.1993 , Az.: VIII ZR 10/92

Erlaubnis des Vermieters
Bei der Erlaubnis zur Haustierhaltung muß der Vermieter alle Mieter gleich behandeln; er kann (bei jeweils gleichen Voraussetzungen) nicht einem Mieter verbieten, eine Katze in der Wohnung zu halten, wenn er es bei einem anderen Mieter zuläßt.
Urteil: Amtsgericht Leonberg, Az. . 5 C 836/96 v 07.01.‘97

Keine Regelung im Mietvertrag
Ist im Mietvertrag gar nichts über die Haltung von Katzen geregelt, darfst Du auf jeden Fall eine Katze halten.
Urteil: Landgericht Braunschweig 6 S 458/99 (107)


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Tierhalterhaftung

Wer ein Tier hält, unterliegt der so genannten Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB.

Der Gesetzestext lautet:

§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.



 
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